Elisabeth Grossmann
Faire Arbeitswelt
Warning: Trying to access array offset on value of type null in /home/.sites/2/site8154629/web/wp-content/themes/bravada-plus/includes/loop.php on line 341

Faire Arbeitswelt

FAIRE ARBEITSWELT

Die ArbeitnehmerInnen in ganz Europa haben sich mehr Respekt verdient. Wir brauchen einen Binnenmarkt der endlich für alle funktioniert. Die Sozialniveaus in Europa müssen angehoben werden. Das schaffen wir mit der Festlegung von Lohnuntergrenzen, EU-weiten Konzern-Kollektivverträgen, den Ausbau der Jugendgarantie und der Bekämpfung von Kinderarmut. Die sozialen Grundrechte müssen endlich Vorrang vor den wirtschaftlichen Interessen erhalten!

Wir arbeiten immer mehr europaweit, eine Entwicklung, die sich durch die Digitalisierung immer mehr beschleunigt. Hier muss der rechtliche Rahmen europaweit ständig nachjustiert werden, damit die Rechte der arbeitenden Menschen nicht unter die Räder kommen. Österreich hat durch die bewährte Zusammenarbeit der Sozialpartner:innen vergleichsweise hohe Standards erreicht, was Löhne, ArbeitnehmerInnenschutz und soziale Absicherung angeht. Diese gilt es zu bewahren und zu stärken!

Aktuelle Herausforderungen:


Unterbinden von Scheinselbständigkeit 
Dienstleistungen wie Essenszustellung, Lieferdienste,  Personenbetreuung, Büroarbeiten werden mittlerweile über online Plattformen europaweit an «  Selbstständige «  vermittelt. Derzeit ist eine Richtlinie zur Regelung dieses rund 30 Millionen Beschäftigte umfassenden Wirtschaftszweig in Verhandlung. Beim arbeits- und sozialrechtlichen Status dieser Beschäftigungsformen müssen die Interessen der Beschäftigten Priorität haben! 

Unterbinden von Lohn- und Sozialdumping

EU- Entsenderichtlinie: Das Prinzip „Gleicher Lohn an gleichem Ort“ darf nicht durch die Entsendung aus einem Niedriglohnland ausgehöhlt werden. Die bestehende Richtlinie muss angepasst werden, um grenzüberschreitende Kontrolle, Rechtsdurchsetzung und Wirksamkeit von Sanktionen zu gewährleisten. Eine wirksame Idee wäre ein europäischer Sozialversicherungspass. 

Europäischer Mindestlohn (als Untergrenze) mit Vorrang von Kollektivvertragsregelungen
Öffentliche Aufträge dürfen nur an Betriebe gehen, die zumindest Mindestlöhne zahlen.

Die Lohntransparenz-Richtlinie, welche in den nächsten Jahren umzusetzen ist, soll rasch und auf höchstem Niveau umgesetzt werden mit wirkungsvollen Sanktionen- die Kollegin muss wissen, was der Kollege verdient, um sich gegen Lohndiskriminierung wehren zu können !