Elisabeth Grossmann
Konsument:innenschutz
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Konsument:innenschutz

konsument:innenschutz

Die Waren – und Dienstleistungsfreiheit ermöglicht grenzenloses Einkaufen in Europa. Dementsprechend europäisch muss auch der rechtliche Rahmen für Verbraucher:innenschutz sein. Dafür haben sich die europäischen Sozialdemokrat:innen von Anbeginn mit viel Erfolg gegen heftige Widerstände der Wirtschaftslobby eingesetzt. Allerdings muss ständig nachjustiert werden, weil die Tricks der Geschäftemacher werden immer dreister.

Der „Gierflation“, den übermäßigen, unbegründbaren Preissteigerungen zur Gewinnmaximierung, gehört auch europarechtlich Einhalt geboten!

Die Verbraucher:innen müssen darauf vertrauen können, dass sie auf europäischen Märkten sichere Produkte kaufen, die nicht knapp nach Ablauf der Gewährleistung kaputt gehen. Der „geplante Verschleiß“ an Produkten hat anscheinend System und gehört verboten!

Auch Gebrauchsgegenstände brauchen ein Mindesthaltbarkeitsdatum!
Entsprechende Richtlinien wurden bisher blockiert, ebenso wie das Verbot von „Greenwashing“: Umweltschädigende Produktion soll etwa durch CO2 Kompensation kaschiert werden.


Es braucht eine wirkungsvolle Aufsicht des europäischen Marktes, damit die freie Marktwirtschaft wirklich funktioniert und nicht Konsument:innen sowie korrekt arbeitende Wirtschaftstreibende das Nachsehen haben.